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Der Wasserrettungsdienst (WRD)

 

Jeder hat sie irgendwann schon einmal gesehen – die „Lifeguards“ der DLRG. Sie wachen an den Badestränden im Küsten- und Binnenbereich, behalten das wassersportliche Treiben im Auge und greifen ein, wenn jemand in Not gerät.

Seit den Anfängen der DLRG im Jahr 1913 haben sich erhebliche technologische und gesellschaftliche Änderungen ergeben. Neben der klassischen Tätigkeit des traditionellen Wasserrettungsdienstes an den Badestellen haben sich auch modernere Organisationsmodelle der Wasserrettung mit höherem Technisierungsgrad und höherer Personalverfügbarkeit herausgebildet. Hier sind in erster Linie die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes mit entsprechenden Wasserrettungskomponenten, aber auch spezielle Einheiten für Zwecke des Katastrophenschutzes und der Abwehr von Großschadensereignissen, insbesondere bei Hochwassereinsätzen, zu erwähnen.

Der Wasserrettungsdienst wird von der DLRG eigenständig organisiert und durchgeführt. Hierzu gehören z. B. die Wasserrettungsstationen an Badeseen und Flüssen im Binnenland bzw. die Aufsicht in Schwimmbädern oder auch der Zentrale Wasserrettungsdienst an der Küste (ZWRD-K). Welche Wasserflächen bewacht werden, hängt demnach davon ab, ob dies in Selbstverantwortung oder in privatem bzw. öffentlichem Auftrag geschieht.

 

Ausbildung für den Wasserrettungsdienst

 

Der Wasserrettungsdienst umfasst viele verschiedene Aufgaben. Für unsere Mitglieder gibt es dementsprechend zahlreiche Möglichkeiten, sich mit der passenden Qualifikation zu engagieren.

Basisausbildung Einsatzdienste (401)

Mit der „Basisausbildung Einsatzdienste“ werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die unabdingbarer Bestandteil aller Ausbildungsgänge in den Einsatzdiensten sind. Hierzu gehören beispielsweise die Sprechfunkunterweisung DLRG-Betriebsfunk oder die Schulung zur Prävention bei belastenden Ereignissen sowie medizinische Grundfertigkeiten.

Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402)

Schwimmen in fließenden Gewässern (403)

Einsatz in Küstengewässern (404)

Wasserretter (411)

Führungslehre Ausbildung (421)

Die Führungslehre stellt die Grundlagenausbildung für alle Führungskräfte im Einsatzbereich der DLRG dar. Sie ist u. a. Voraussetzung für die Qualifikationen Wachführer, Truppführer und Taucheinsatzführer.

Wachführer (431)

Der Wachführer führt eine Wasserrettungsstation an. In der Ausbildung lernen die Teilnehmer daher alle relevanten Aspekte zu diesem Thema. Diese sind u. a. einsatztaktische Inhalte sowie Themen zum Jugendschutz und zur Arbeitssicherheit.

Ausbilder Wasserrettungsdienst (481)

Die Ausbildung von Wasserrettern ist der wesentliche Aufgabenbereich des Ausbilders im Wasserrettungsdienst. Sie erfordert umfangreiches Fachwissen und umfassende Fähigkeiten. Neben theoretischem Wissen ist eine entsprechende praktische Erfahrung von höchster Wichtigkeit.

Multiplikator Wasserrettungsdienst (491)

Die Aus-und Fortbildung der Ausbilder Wasserrettungsdienst (481) erfolgt durch Multiplikatoren Wasserrettungsdienst. Es handelt sich hierbei um erfahrene Ausbilder, die aufgrund zusätzlich erworbener Qualifikation im Auftrag des Landesverbandes oder des Bundesverbandes tätig sind.

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