Werden Sie Mitglied und/oder unterstützen Sie die DLRG OG Freudenstadt
Wie die übergeordneten Gliederungsebenen befindet sich auch die DLRG Ortsgruppe Freudenstadt in Aufbruchstimmung. Die derzeitigen Aufgabengebiete werden erweitert und verbessert, neue Tätigkeitsfelder kommen hinzu.
- In der Schwimmausbildung und im Schwimmbadbereich werden vermehrt Lehrgänge besucht, um das Training für unsere etwa 150 Schwimmschüler zielgerichteter, besser und interessanter zu gestalten. Darüber hinaus erlernen jährlich bis zu 100 Kinder das Schwimmen bei uns!
- Im Wasserrettungsdienst engagieren wir uns ehrenamtlich mit über 20 Rettungssschwimmern (Wachleitern, Bootsführern, Sanitätern...) an der Nagoldtalsperre und leisten dort jährlich wichtige Dienste. Auch in diesem Bereich bilden wir uns stetig fort und verstärken unsere Einsatzgruppe.
- Der Jugendbereich geht auch voran. 5 neue Jugendleiter unterstützen unsere junges Team, welches für knapp 300 Jugendmitglieder zuständig ist. Mit Ausflügen, Stammtischen, Freizeiten und Meisterschaften wird hier wichtige Jugendarbeit ebenfalls ehrenamtlich geleistet.
Bei diesen vielen Aufgaben sind wir auf eine breite Unterstützung angewiesen. Zum einen durch unsere vielen Mitarbeiter und Jugendlichen, zum anderen aber auch auf finanzielle Unterstützung durch Mitgliedsbeiträge und Spenden!
Werden Sie Mitglied in unserer Ortsgruppe oder unterstützen Sie uns mit einer Spende (wir stellen auch gerne Spendenbescheinigungen aus) und helfen Sie uns bei unseren Aufgaben.
Mitgliedsbeiträge der DLRG können in der Einkommenssteuererklärung unter Sonderausgaben als Spende geltend gemacht werden - wegen der Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (Anlage 1 zu §48 Abs. 2 EStDV Abschnitt A Nr. 8)
Beitrittserklärung und Satzung
Unsere Mitgliedsbeiträge ab 2024 (laut Beschluss Jahreshauptversammlung am 21.04.2023)
Mitglieder | Preis |
---|---|
Kinder und Jugendliche | 60 Euro |
Erwachsene | 57 Euro |
Familien (Eltern plus minderjährige Kinder) | 115 Euro |
Körperschaften | 150 Euro |
Hinweis: Mitgliedsbeiträge der DLRG können in der Einkommenssteuererklärung unter Sonderausgaben als Spende geltend gemacht werden - wegen der Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (Anlage 1 zu §48 Abs. 2 EStDV Abschnitt A Nr. 8). Als Beleg reicht in der Regel eine Kopie des Kontoauszuges.
Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung einer Mitgliedschaft muss laut §4 Abschnitt 6(a) der Satzung des Landesverbands Württemberg schriftlich mindestens einen Monat vor Ablauf des Geschäftsjahres bei der örtlichen Gliederung eingehen.